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Auftragsbearbeitungsvertrag

nach Art. 9 des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) · ratiqo · Version 2026-10

Zwischen der Kundschaft («Verantwortliche») und allerlei hoch zwei GmbH, Triemlistrasse 153, 8047 Zürich, fabian@allerlei2.com («Auftragsbearbeiterin»). Er gilt mit der Zustimmung zu den AGB und ist deren Bestandteil.

1. Gegenstand

Die Auftragsbearbeiterin bearbeitet im Auftrag der Verantwortlichen Personendaten, die diese in ratiqo erfasst, ausschliesslich zur Bereitstellung der Buchhaltungssoftware während der Vertragsdauer.

2. Art der Daten und betroffene Personen

Buchhaltungsdaten der Verantwortlichen, insbesondere Namen, Adressen, E-Mail-Adressen, Bankverbindungen und Rechnungsdaten von Kunden, Lieferanten und Mitarbeitenden der Verantwortlichen sowie Benutzerdaten (Name, E-Mail, Kürzel).

3. Weisungen

Die Auftragsbearbeiterin bearbeitet die Daten nur nach dokumentierter Weisung der Verantwortlichen. Die Nutzung der Software und die Vertragsbedingungen gelten als Weisung. Sie informiert die Verantwortliche, wenn eine Weisung nach ihrer Einschätzung gegen Datenschutzrecht verstösst.

4. Vertraulichkeit

Personen, die Zugriff auf die Daten haben, sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Zugriff auf Inhalte der Buchhaltung erfolgt nur nach Freigabe durch die Verantwortliche im Konto (Support-Zugang: nur lesend, befristet, jederzeit widerrufbar und im Protokoll der Verantwortlichen aufgeführt) oder soweit zur Behebung von Störungen unumgänglich.

5. Datensicherheit

Die Auftragsbearbeiterin trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen (Art. 8 DSG): getrennte Konten je Kundschaft, Zugriffsschutz mit Passwort-Hashing und Rollen, verschlüsselte Übertragung, Protokollierung von Zugriffen und Änderungen, Integritätssiegel, Schutz der Belegdateien vor direktem Abruf, regelmässige Sicherungen.

6. Unterauftragsbearbeitung

Die Auftragsbearbeiterin setzt für Hosting ⟦Hosting-Anbieter⟧ ein. Weitere Unterauftragsbearbeiter nur mit vorgängiger Information der Verantwortlichen; diese kann aus wichtigem Grund widersprechen. Die Auftragsbearbeiterin überbindet ihnen dieselben Pflichten.

7. Bekanntgabe ins Ausland

Daten werden ⟦nur in der Schweiz / unter Garantien nach Art. 16 f. DSG⟧ bearbeitet.

8. Unterstützung und Verletzungen

Die Auftragsbearbeiterin unterstützt die Verantwortliche bei Auskunfts- und weiteren Betroffenenrechten (u. a. durch Datenexport). Sie meldet Verletzungen der Datensicherheit der Verantwortlichen so rasch wie möglich.

9. Rückgabe und Löschung

Bei Vertragsende kann die Verantwortliche ihre Daten gemäss AGB exportieren. Danach löscht die Auftragsbearbeiterin die Daten, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht. Die Aufbewahrungspflicht für die Buchführung liegt bei der Verantwortlichen.

10. Nachweise

Die Auftragsbearbeiterin stellt auf Anfrage die nötigen Informationen zum Nachweis der Einhaltung bereit und ermöglicht angemessene Prüfungen.